Informationen zum HGV Mitglied

Brandschutzeinrichtungen sind überlebenswichtig – pro Jahr sterben in Deutschland rund 700 Menschen durch Brände, zumeist durch Rauchvergiftungen. Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Arbeitsstätten-Verordnung (Ziffer 2.3) und den Bauverordnungen der Länder ist ausschließlich der Eigentümer bzw. Betreiber einer Immobilie für die Sicherheit aller Mitarbeiter und Besucher verantwortlich. Dieser haftet für Sach- bzw. Personenschäden in unbegrenzter Höhe, wenn diese aufgrund einer Funktionsstörung der Brandschutz-Anlage entstanden sind.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre ruhenden Brandschutzeinrichtungen – und damit Leben und Sachwerte – zu schützen. Vertrauen Sie in Sachen Sicherheit und Wartung auf uns als Profis! Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter als Fachkräfte für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 Prüfung von Brandschutztüren und -toren sowie Rauchschutzabschlüssen zertifiziert.


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